Verkaufs- und Lieferbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verkäufe innerhalb Deutschlands

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte der Firma  DIETZEL->UMWELTTECHNIK. Sie werden Inhalt des Einzelkaufvertrages.
Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers bzw. Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Unser Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis. Durch Erteilung eines Auftrages gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in allen Teilen als anerkannt. Bei fortlaufender Geschäftsverbindung gelten diese Liefer- und Zahlungsbedingungen für jeden einzelnen Auftrag, auch dann, wenn auf sie nicht Bezug genommen wird.

  1. Angebot / Annahme / Vertragsabschluss bei Bestellungen

Unsere Angebote sind bzgl. Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend, der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Bei Bestellungen erhalten Sie eine          Auftragsbestätigung, die in der Regel als E-Mail erfolgt.
Angaben in Werbematerial dienen grundsätzlich nur der Umschreibung des Artikels; in keinem Fall wird dadurch eine Beschaffenheit oder Eigenschaft zugesichert noch eine Garantie übernommen.
Muster sind für die zu liefernde Qualität unverbindlich; sie kennzeichnen den allgemeinen Charakter der Ware, nicht aber deren einzelne Eigenschaften. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Ware bleiben vorbehalten. Unerhebliche Abweichungen in Ausführung und Qualität sowie Toleranzen in den Abmessungen, die bei der Herstellung und Verarbeitung unvermeidlich sind, geben dem Käufer kein Recht zur Beanstandung der Ware.
Sofern eine Bestellung als Angebot zu sehen ist, können wir diese binnen 3 Wochen annehmen. Auskünfte, die von Mitarbeitern fernmündlich oder via E-Mail abgegeben werden, sind grundsätzlich unverbindlich, solange keine Bestätigung in Schriftform auf Geschäftspapier erfolgt ist.
Angebote von DIETZEL->UMWELTTECHNIK richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts, Behörden und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, jedoch nicht an Verbraucher (§ 13 BGB).

  1. Preise

Preise welche in den von uns ausgegebenen  Preislisten diverser Hersteller angegeben sind, sind Nettopreise in Euro (€) soweit nicht anders angegeben, zzgl. gesondert ausgewiesener jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Berechnung der Ware erfolgt zu unseren am Liefertag gültigen Preisen. Ist Zahlung in einer anderen Währung als Euro (€) vereinbart (Fremdwährung), so behält sich der Verkäufer vor, seine Kaufpreisforderung in Fremdwährung bei Rechnungserstellung so zu ermäßigen bzw. zu erhöhen, dass der in Faktura ausgewiesene Betrag dem Euro-Gegenwert entspricht, wie er sich aufgrund der Fremdwährungsschuld im Zeitpunkt des Vertragsschlusses errechnete.

  1. Abwicklungspauschale / Lieferung / Gefahrenübergang

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk bzw. Oelsnitz/V., ausschließlich Verpackung. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Mindestauftragswert für Bestellungen beträgt zur Zeit  150,00€ netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Aufträgen unter dieser Wertgrenze berechnen wir, soweit nicht anders vereinbart, eine Abwicklungspauschale von  15,00€ zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Aufträgen unter dieser Wertgrenze berechnen wir, soweit nicht anders vereinbart, eine Abwicklungspauschale von  15,00€ zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei bestehendem und ausgeübten Widerrufs- oder Rücktrittsrecht des Käufers trägt dieser die Kosten der Rücksendung. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder nicht.
Die Wahl der Versandart bleibt, sofern vom Käufer nicht ausdrücklich vorgeschrieben, uns überlassen. Schreibt der Besteller die Versandart vor, trägt er ggf. anfallende Mehrkosten. Das gleiche gilt für nach Vertragsschluss eintretende Erhöhungen der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw., sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Die Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen, gesetzliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Bei auftragsbezogener Fertigung können Mehr- oder Mindermengen von bis zu 15 % zur Auslieferung und Abrechnung kommen.
Bei akzeptierter Rückführung von Produkten aus einem anderen Grund als aus Garantie / Gewährleistung, die vom Käufer veranlasst wurde, behält sich DIETZEL->UMWELTTECHNIK — vorbehaltlich erfolgreicher Wareneingangskontrolle — in jedem Fall das Recht vor, eine Rückführungsgebühr zu erheben. Diese kann (a) für die Aufwendungen des Transports, der Warenkontrolle, der Verpackung, der Lagerung etc. 20 % vom Rechnungswert betragen oder (b) die Summe, die ein Zulieferer DIETZEL->UMWELTTECHNIK in Rechnung stellt, weil es sich bei den rückgeführten Produkten um Nicht-Katalogware handelt oder (c) den wirtschaftlichen Verlust, den DIETZEL->UMWELTTECHNIK aufgrund der Unverkäuflichkeit der Ware erleidet, weil dies eine auftragsbezogene OEM-Fertigung war.

  1. Liefertermin / Höhere Gewalt

Wir sind bemüht, den von uns angegebenen Liefertermin einzuhalten. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder ein Lager verlässt, und, wenn dieser Tag nicht feststellbar ist, der Tag, an dem sie dem Käufer zur Verfügung gestellt wird. Bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen (z.B. Rohstoffmangel, höhere Gewalt), verlängert sich die Lieferzeit entsprechend bzw. sind beide Seiten nach Ablauf von 8 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferverzögerungen aus den oben genannten Gründen stehen dem Käufer keine Ansprüche aus den Verzögerungen bzw. der Nichtlieferung zu. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, sich bei teilweisem oder vollständigem Wegfall seiner Bezugsquellen bei fremden Vorlieferanten einzudecken. Der Verkäufer ist berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs nach eigenem Ermessen zu verteilen.

  1. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Gemäß § 3 der Chemikalienverbots-Verordnung dürfen sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen nur dann an Handelsgewerbetreibende weiterverkauft werden, wenn diese im Besitz einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 Chemikalienverbots-Verordnung sind und eine Person mit Sachkunde beschäftigen. Diese Produkte dürfen nur zweckentsprechend benutzt werden. Dem Käufer ist dies bekannt. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle der Nichterfüllung der vorgenannten
Voraussetzungen der Sätze 1 bis 3 uns vor Abwicklung des Kaufes schriftlich über die Nichterfüllung dieser Voraussetzungen zu informieren. Der Kunde willigt mit Abgabe der Bestellung in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein. Der Käufer verpflichtet sich, weder Produkte noch Dienstleistungen, technische Informationen, Dokumente, Materialien oder irgendwelche hieraus gewonnenen Produkte von DIETZEL->UMWELTTECHNIK in kein Land oder an einen Staatsangehörigen dieses Landes oder Bewohner dieses Landes zu exportieren,  Re-exportieren, umzuleiten, zu übertragen oder öffentlich zu machen , welches durch Gesetze oder anderweitige Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung dahingehend eingeschränkt ist, insbesondere durch die U.S. Export Administration Regelung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Käufer die vorherige schriftliche Genehmigung von DIETZEL->UMWELTTECHNIK, dem U.S. Commerce Department und aller relevanter anderer Genehmigungsbehörden erhalten hat. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften lässt jede Garantie und/oder Gewährleistung des Käufers sofort erlöschen. Händler von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika berücksichtigen im Rahmen ihrer Tätigkeiten die geltenden Anforderungen mit gebührender Sorgfalt. Sie beachten die Pflichten als Händler solcher Produkte im Einklang mit den Verordnungen (EU) 2017/745 und 2017/746.                                                    Sie arbeiten mit DIETZEL->UMWELTTECHNIK zusammen, um ein angemessenes Niveau der Rückverfolgbarkeit solcher Produkte innerhalb der Lieferkette zu erreichen.

  1. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis immer (auch bei Nachnahme) ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Vorkasse ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort mit Abschluss des Kaufvertrags fällig. Im Falle der Scheckzahlung muss der Scheck auf eine deutsche Bank bezogen sein. Wir behalten uns das Recht vor, überhöhte Scheckeinlösungsgebühren an den Kunden weiterzuleiten, insbesondere, wenn der Scheck mit Gebühren ausländischer Banken belastet wird. Anderslautende Zahlungsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sehen wir uns gezwungen, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen gemäß der den gesetzlichen Vorschriften sowie eine Pauschale von 40 € gem. § 288 Abs. 5 BGB zu erheben. Zahlungsverzug oder unregelmäßige Begleichung der Rechnungsbeträge berechtigt uns, weitere Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer einzustellen. Im Falle des Zahlungsverzugs und bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers kann anstelle der vereinbarten Zahlungsweise jederzeit Vorauszahlung oder Sicherstellung verlangt werden. Tritt eine Auflösung der Firma des Käufers ein, oder wird uns die Leistung eines Offenbarungseides oder ein im Zusammenhang mit den Zahlungsschwierigkeiten etwa eintretender Wechsel des Firmeninhabers bekannt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Verkäufer behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Anzahlungen und Vorauszahlungen sind im Inland immer zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten.

  1. Schutzrechte

Werden Produkte nach Angabe des Bestellers hergestellt, so übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Anfertigung eines solchen Artikels etwaige gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die aus der Geltendmachung gewerblicher Schutzrechte entstehen, ist der Besteller uns gegenüber haftbar.

  1. Schadensersatz/ Rückgriffsrecht

Schadensersatzansprüche des Käufers sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers, der leitenden Angestellten und anderen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers ausgeschlossen, es sei denn, dass die Pflichtverletzung einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit kausal hervorgerufen hat oder es sich bei der verletzten Pflicht um eine vertragliche Kardinalpflicht handelt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatz wird seiner Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Soweit dem Käufer, der gemäß § 14 BGB Unternehmer ist und die von uns gelieferte Ware weiterverkauft, Rabatte eingeräumt werden, die nicht unwesentlich den Listenpreis reduzieren, ist die Rabattgewährung gleichzeitig als Ausgleich im Sinne des § 478 Absatz 4 Satz 1 BGB zu verstehen. Die Ansprüche des Käufers aus §§ 478 Abs. 1, 2 in Verbindung mit 437 Abs. 1 Nr. 2„ 439BGB werden in einem solchen Falle auf das Recht zur Ersatzlieferung der mangelhaften Sache durch eine mangelfreie Sache beschränkt. Bei Neuware verjähren Gewährleistungsansprüchen eines Käufers, der Unternehmer im Sinne des  § 14 BGB ist, 1 Jahr nach Ablieferung der Ware, sofern nicht durch das Mindesthaltbarkeitsdatum des gekauften Produkts eine kürzere Frist gelten muss. Die Verjährung eines solchen Gewährleistungsanspruches tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Unternehmer, der unsere Ware weiterverkauft, die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat. Soweit hier in den Verkaufs- und Lieferbedingungen vertragliche Aussagen über die Haftung getroffen werden, sind diese abschließend. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen.

  1. Technische Beratung, Verwendung und Verarbeitung, Beschreibungen

Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch im Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung und ggf. Validierung der vom Verkäufer gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten des Verkäufers und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Die beiliegenden Produktbeschreibungen, Gefahrenhinweise und Beipackzettel sind zu beachten. Jedwede eigenmächtige Änderung der beschriebenen Gebrauchsweise und/oder Veränderung der Ware oder des Hinweismaterials geschieht auf eigene Gefahr.

  1. Mängelrügen / Gewährleistungsansprüche / Verjährungsregeln

Alle Sendungen sind unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen bei Warenmängeln können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden.
Im Falle einer berechtigten Beanstandung kann der Käufer nur Ersatzlieferung verlangen. Kommt die Ersatzlieferung nicht zustande, hat er das Recht, nach seiner Wahl von dem Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Käufers richten sich nach Ziff. 8. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmenskaufverträge Kaufverträge mit Unternehmern für alle Ansprüche 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern nicht durch das Mindesthaltbarkeitsdatum des gekauften Produkts eine kürzere Frist gelten muss.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich aller Nebenkosten des jeweiligen Kaufvertrags unser Eigentum.
Der Verkäufer hat das Recht, ohne Rücktritt vom Vertrag die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonst wie darüber zu verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist.
Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, muss der Käufer die Ware treuhänderisch für den Verkäufer halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter aufbewahren sowie das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und gegen Abhandenkommen und Beschädigung auf seine Kosten versichern und als Eigentum des Verkäufers kennzeichnen. Ist der Käufer „Kaufmann“ im Sinne des HGB hat er dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden. Der Käufer tritt seine Ansprüche aus Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an den Verkäufer ab. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter an der Ware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gem. § 771 ZPO erheben kann.
Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht nach, haftet er für den entstandenen Schaden. Kann der Dritte sämtliche Kosten der Klage gem. § 771 ZPO nicht dem Verkäufer gegenüber erstatten, haftet der Käufer uns auf den Ausfall.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er seine Verbindlichkeiten dem Verkäufer gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn und soweit zwischen dem Käufer und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Seine Forderungen gegen den Abnehmer der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages zzgl. eventueller Zinsen und Kosten (im Inland inkl. USt.) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach Abtretung ermächtigt, was die Befugnis des Verkäufers zur Einziehung nicht hindert. Der Käufer hat beim Weiterverkauf den Eigentumsübergang von der vollen Bezahlung der Ware durch den Abnehmer abhängig zu machen. Zur Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstigen Belastungen ist der Käufer nicht berechtigt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird für den Verkäufer vorgenommen. Das Vorbehaltseigentum des Verkäufers wirkt insoweit fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht im Eigentum des Verkäufers stehenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer verwahrt.

  1. Datenschutz

Daten werden von uns unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Durchführung der Vertrags- und Geschäftsbeziehungen gespeichert und verwendet. Als betroffene Person stehen Ihnen gegenüber DIETZEL->UMWELTTECHNIK als verantwortliche Stelle die in unserer Datenschutzerklärung aufgeführten Rechte zu. Die Datenschutzerklärung finden sie auf unserer Homepage www.dietzel-umwelttechnik.de.

  1. Erfüllungsort/ Gerichtsstand / Klauseln / Anwendbares Recht etc.

Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag zwischen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist ausschließlich das zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, auch am für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen, oder an jedem anderen Gericht, welches zuständig sein kann. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Es ist ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht anzuwenden. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen. Handelsübliche Klauseln sind nach den jeweils gültigen Incoterms auszulegen. Falls vereinbart ist, dass der Verkäufer Zoll- und Einfuhrabgaben des Bestimmungslandes trägt, gehen zwischen Abgabe der Auftragsbestätigung und Auslieferung der Ware in Kraft tretende Erhöhungen derartiger Ausgaben zu Lasten des Käufers. Alle übrigen mit dem Kaufvertrag verbundenen Gebühren, Steuern und Kosten trägt ebenfalls der Käufer.
Sofern bei Verträgen zwischen Unternehmern im Sinne des  § 14 BGB eine Bedingung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen. Die Parteien werden dann in Individualabrede die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Die „Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verkäufe innerhalb Deutschlands“ sind in deutscher Sprache verfasst.

Stand   November   2020